Der Fall Collini - Kinostart: 18.04.2019

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Der neue Film von Marco Kreuzpaintner will zeigen, dass „geltendes Recht“ nicht ...
 
... immer gleichbedeutend mit „Gerechtigkeit“ ist. Dabei vermittelt er vor allem den Unterschied zwischen „gut gemeint“ und „gut gemacht“.
 
Berlin 2001
 
Der junge Anwalt Caspar Leinen bekommt seinen ersten Fall als Pflichtverteidiger zugeteilt. In einem Strafgerichtsprozess soll er den 67-jährigen aus Italien stammenden Fabrizio Collini verteidigen. Dieser bisher unbescholtene ältere Herr hat in einem Berliner Luxushotel einen Mord begangen. Bei der Befragung durch die Polizei und auch durch seinen Anwalt sagt der Angeklagte kein Wort. Erst nachdem Leinen das Mandat übernommen hat, findet der Anwalt heraus wer das Opfer war: Hans Meyer war nicht nur ein einflussreicher Konzernchef. Er war dem Anwalt während seiner Kindheit und Jugend auch ein väterlicher Freund. Caspar entschließt sich trotzdem, den Mörder dieses aufrechten Bürgers zu verteidigen …
 
Die Handlung dieses Films funktioniert nach wenigen Minuten bereits weder in den Details noch im großen Zusammenhang. Der junge, unerfahrene Anwalt (gespielt vom 36-jährigen Elyas M’Barek) ist so jung und so unerfahren, er trägt doch tatsächlich seine Anwaltsrobe zu einer ersten Anhörung und zur Befragung seines Mandanten. Erst der Richter muss ihm erklären, dass Roben nur zur Hauptverhandlung getragen werden. Aber bevor man in Deutschland als Anwalt zugelassen wird, muss man unter anderem ein Referendariat hinter sich bringen, das zwei Jahre dauert und währenddessen man auch immer wieder Termine bei Gericht hat. Hat unser Held damals nicht aufgepasst?
 
Dann will uns der Film klarmachen, dass Caspar Leinen nicht ahnen konnte, in welcher Beziehung er zum Mordopfer gestanden hat. „Hans Meyer“ ist ja ein häufiger Name. Selbstverständlich kann der Anwalt bei der ersten Befragung nicht alle Details zum Opfer gekannt haben. Aber Geburtsdatum und –ort fanden sich gewiss bereits unter den Angaben, die ihm zu dem Zeitpunkt zur Verfügung standen.
 
Als Leinen dann das Mandat ablehnen will, erklärt ihm der erfahrene Professor der Rechtswissenschaften Richard Mattinger (Heiner Lauterbach), er könne doch auch in Zukunft nicht wegen jeder Kleinigkeit Mandate ablehnen. Demnächst würde ihm nicht passen, wie ein Mandant sein Geld verdient oder ähnliches. Leinen müsse an seine Karriere denken. Ich persönlich halte „Angeklagter hat einen der wichtigsten Menschen in meinem Leben getötet“ für einen durchaus legitimen Grund ein Mandat abzulehnen. Zumal man diesen Grund sicher nicht öfter als ein paarmal während einer juristischen Laufbahn anzugeben hat.
 
Der Film will uns also bereits in den ersten Minuten einen jungen Helden präsentieren, der von einem Schauspieler dargestellt wird, der auf die Vierzig zugeht. Wir sollen den Anwalt für unerfahren halten, obwohl er sich bisher vor allem dumm anstellt. Der Eindruck wird auch nicht verbessert, wenn wir im Film vor der Hauptverhandlung nur einen einzigen weiteren Versuch eines Gesprächs zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten zu sehen bekommen.
 
 
Nachmittags im Privatfernsehen
 
Erst während der Hauptverhandlung fängt unser Anwalt an, nachzudenken. Er beschäftigt sich zum ersten Mal mit der Mordwaffe. Erst als die Beweisführung vor Gericht praktisch abgeschlossen ist, kommt er auf die Idee im bisherigen Leben seines Mandanten nach einem Motiv zu suchen. Dazu muss er natürlich kurzfristig um Vertagungen bitten um später Zeugen zu befragen die zuvor nicht auf der Liste standen und immer wieder neue Beweismittel vorlegen. Er muss also all das machen, was vor deutschen Strafgerichten zum Teil unüblich, zum Teil sogar unzulässig ist und so ähnelt der Prozessverlauf recht bald dem, was wir jahrelang bei Richterin Barbara Walfisch oder ähnlichen Fernsehsendungen zu sehen bekamen.
 
Aber nicht nur der Prozess auch vieles andere in dem Film läuft einfach nicht rund. Die Enkelin des Mordopfers (Alexandra Maria Lara) macht dem Anwalt erst verständliche Vorwürfe weil er den Mörder verteidigen will, geht dann aber doch wieder mit ihm ins Bett. Caspar muss erst eine Autopanne vor einem Pizzalieferdienst haben um auf die Idee zu kommen in Italien Nachforschungen anzustellen. Der Handlungsstrang um die Beziehung zu seinem leiblichen Vater führt nirgendwohin und lässt die Dialogzeile „dieses Vater-Sohn-Ding ist doch total krampfig“ wie einen Kommentar zur Handlung klingen.
 
„Krampfig“
 
Dieses Stichwort bringt uns zurück zur Haupt(ver)handlung: Die Drehbuchautoren Robert Gold, Jens-Frederik Otto und Christian Zübert, die einen Roman von Ferdinand von Schirach bearbeitet haben, wollen es am Ende nochmal spannend werden lassen. Nachdem der Anwalt neue Erkenntnisse und einen neuen Zeugen präsentiert, steht er vor Gericht als Sieger da. Nein, doch nicht, weil der Anwalt der Nebenklage plötzlich eine weiteres jahrzehntealtes Dokument vorlegen kann. Nein, der Anwalt hat doch gewonnen, weil er den bösen Anwalt irgendwie dazu bringt zuzugeben, dass er moralisch im Unrecht ist.
 
Diese Entwicklungen sind nicht nur an den Haaren herbeigezogen. Sie sind auch von Regisseur Marco Kreuzpaintner („Krabat“) furchtbar plump in Szene gesetzt. Damit auch jeder im Kino mitbekommt, wie gut oder wie schlecht es gerade steht, lässt Kreuzpaintner die Zuseher im Gerichtssaal laut hörbare Reaktionen von sich geben, die an die Geräuschkulisse einer Sitcom erinnern. In diesem Film stöhnt schon mal ein ganzer Gerichtssaal kollektiv auf wenn die Gegenseite einen Punkt macht und seufzt dann erleichtert wenn der Held wieder Oberwasser hat.
 
Auch an anderen Stellen wirkt die Regie wenig subtil. Immer wieder bekommen wir den Helden buchstäblich beim Schattenboxen gezeigt. Auf dem Weg zur Verhandlung muss sich der Anwalt auf den Stufen des Gerichtsgebäudes bedeutungsschwer umsehen. Heiner Lauterbach darf einen Anwaltswitz erzählen, in dem er den Anwalt eine Stimme gibt die einfach nur rassistisch wenn nicht gar antisemitisch klingt. Und bei einer Beerdigung erklingt die Musik bereits während wir Chor und Orchester noch stillsitzen sehen. Mit der Musikuntermalung wird auch an anderen Stellen maßlos übertrieben. Eine letzte Szene in Italien ist dann wirklich purer Kitsch.
 
 
Anwälte und Teufel
 
Elyas M’Barek hatte großen Erfolg mit den gefühlt zwölf Teilen der „Fack ju Göthe“-Reihe. „Fack ju Justitia“ funktioniert nur so halbwegs. Seine Figur ist natürlich sehr unausgewogen geschrieben. Vielleicht könnte man in einem besseren Film erkennen, ob M’Barek wirklich dramatisches Talent hat.
 
Wenn M’Bareks Figur unausgewogen geschrieben ist, dann taumelt die Figur von Alexandra Maria Lara während des ganzen Films von einer Seite zur anderen. Ist sie oberflächlich oder nur von Trauer überwältigt? Ist sie böse oder nur blind? Wir wissen es nicht, die Drehbuchautoren scheinen dazu auch keine Meinung gehabt zu haben und so kann Lara nur von Szene zu Szene spielen. So kann man natürlich keinen echten Charakter darstellen.
 
Heiner Lauterbach spielt den größten Teil des Films einen widerlichen Opportunisten und muss dann kurz vor Schluss spontan ein Gewissen entwickeln. An dieser Aufgabe wären sehr viel bessere Darsteller gescheitert.
 
Franco Nero hat leider nur wenige Szenen als Collini. In diesen wenigen Szenen zeigt er nur mit seinem Gesicht was ein echter Schauspieler kann. Man wünscht sich, der Rest der Besetzung hätte ihm öfter zugesehen.
 
Die attraktive junge Darstellerin Pia Stutzenstein spielt eine Rolle die praktisch nichts zur Handlung beiträgt. Und sie spielt diese Rolle weder interessant noch besonders gut. Es ist unklar, warum sie trotzdem in recht vielen Szenen zu sehen ist. Jedenfalls solange man nicht weiß, mit wem Frau Stutzenstein im echten Leben liiert ist …
 
 
Fazit
 
Dieser Film ist sicher „gut gemeint“. Leider ist nur wenig davon „gut gemacht“. Die Defizite von Drehbuch und Regie sind einfach zu gravierend. Die bemühten Darsteller versuchen vergeblich dagegen anzuspielen.
 
 
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Weitere Informationen

  • Autor:in: Walter Hummer
  • Regie: Marco Kreuzpaintner
  • Drehbuch: Christian Zübert
  • Besetzung: Elyas M’Barek, Franco Nero